Mitgliedschaft

Sehr geehrte Interessenten und Wohnungssuchende,

ab Januar 2022 werden Wohnungsanwärter erst als Mitglied aufgenommen, sobald wir eine Wohnung zur Verfügung stellen können.

Das bedeutet, Sie können ab sofort Wohnungsanträge ohne vorherige Mitgliedschaft stellen.

Um auf unsere Warteliste aufgenommen zu werden, sind folgende Unterlagen von Ihnen auszufüllen:

- Wohnungsantrag
- Mitgliedschaftsantrag
- Selbstauskunft (zum Haushaltseinkommen zählen auch Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Mieteinkünfte usw.)
- Den Anträgen bzw. der Selbstauskunft sind sämtliche geforderte Anlagen beizufügen.

Die Antragsformulare sowie die Selbstauskunft können Sie hier auf unserer Homepage unter "Service / Downloads" erhalten.

Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen bearbeitet werden.
Unvollständige Anträge bleiben unberücksichtigt und unbeantwortet.

Nach Überprüfung durch den Vorstand und Aufsichtsrat erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung.
Diese kann aus organisatorischen Gründen bis zu zwei Monaten dauern.

Die aktuelle Wartezeit dauert von Antragsstellung bis Zuteilung einer Wohnung, je nach Bedarf und Größe, ca. 3-5 Jahre.

Ferner weisen wir darauf hin, dass die gestellten Wohnungsanträge alle 6 Monate schriftlich (per Brief oder E-Mail) zu verlängern sind. Bei Überschreitung dieser Frist fallen die Anträge aus unserer Warteliste.

Wir bitten Sie nach Antragsstellung von Nachfragen über einen etwaigen aktuellen Stand Abstand zu nehmen, da wir automatisch auf Sie zukommen, sobald wir Ihnen eine Wohnung anbieten können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Die Vorstandschaft